Kanzlei Bauroth

Mit Recht an Ihrer Seite.


 

Beratungs- und Prozesskostenhilfe


Für Ratsuchende, die nicht die finanziellen Möglichkeiten haben, ihre Rechte angemessen zu verteidigen, bietet das Gesetz die sogenannte Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

 

Beratungshilfe

 

Der Begriff der Beratungshilfe bezieht sich auf die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe im außergerichtlichen Bereich. Ein Beispiel dafür wäre ein Mandant, der anwaltliche Hilfe wegen einer ihm zugefallenen Erbschaft sucht, da er diese wegen vermuteter Überschuldung des Nachlasses gern ausschlagen würde.

 

Um Beratungshilfe zu erhalten, müssen Sie das Amtsgericht Ihres Wohnortes aufsuchen und den Antrag dort vor Ort stellen. Das für Sie zuständige Gericht können Sie auf entsprechenden Internetangeboten der Justiz ermitteln, so z.B. auf dem Justizportal des Bundes und der Länder: www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche. Dort können Sie durch die Eingabe der Postleitzahl und Ihres Wohnortes feststellen, bei welchem Amtsgericht Sie den Antrag auf Beratungshilfe stellen müssten. Beispiel: Die Postleitzahl 13088 in Berlin ist dem Amtsgericht Pankow/Weißensee zugeordnet, so dass der Betroffene dort seinen entsprechenden Antrag stellen müsste.

 

Für die Antragstellung existieren in den Amtsgerichten grundsätzlich besondere Räume (Rechtsantragstelle), in denen ein Rechtspfleger Ihren Antrag entgegennimmt und bearbeitet. Das Antragsformular (online ausfüllbar) können Sie hier herunterladen:

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Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe
beratungshilfe-antrag-online-ausfuellbar
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Dem Antrag müssen Sie für die Prüfung durch das Amtsgericht weitere Unterlagen hinzufügen, die Ihre Bedürftigkeit genau belegen, so z.B. Nachweise über Ihr monatliches Einkommen und ihre Lebenshaltungskosten (Monatsmiete, Unterhaltszahlungen etc.), aber auch Ihr Vermögen (Kontoguthaben, Sparkonten, Lebensversicherungen etc.).

 

Sollte Ihr Antrag bewilligt werden, erhalten Sie vom Amtsgericht den sogenannten Beratungshilfeschein (ausgestellt für eine spezifische anwaltliche Beratungs- oder Vertretungstätigkeit), den Sie an mich weiterreichen müssten. Danach können wir mit der Beratung oder Vertretung beginnen. Nach Abschluss des Mandats rechne ich mein Honorar direkt mit der Staatskasse ab.


© Photo: Dierk Schäfer (Justitia - CC BY 2.0)
© Photo: Dierk Schäfer (Justitia - CC BY 2.0)

Prozesskostenhilfe (PKH)

 

Mit Prozesskostenhilfe (kurz: PKH) ist die finanzielle Unterstützung eines Bedürftigen durch den Staat im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung gemeint. Dem Antragsteller kann vom Gericht je nach Einkommenssituation volle Prozesskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe in Raten bewilligt werden. Letzteres bedeutet, dass der Betroffene die vom Gericht festgelegten Gerichtsgebühren in monatlichen Raten zahlen darf. Die übernommenen Kosten beziehen sich dabei auf die Gebühren für das Gericht und den eigenen Anwalt. Auch wenn die Klage letztlich verloren wird, übernimmt der Staat die Kosten für beides. Aber Vorsicht: Im Falle des Verlierens muss der Bedürftige trotz Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Anwaltskosten des Gegners selbst tragen. Dies wird häufig übersehen.

 

Wichtiges Kriterium für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist, dass die Sache genügende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist. Der Staat führt also vor der Bewilligung zunächst eine grobe Prüfung durch, ob die Gerichte mit Recht in Anspruch genommen werden (sogenanntes PKH-Prüfungsverfahren). Als Beispiel kann hier ein Mandant dienen, der auf die Zahlung einer Kaufpreisforderung für eine Sache verklagt wurde, die er weder bestellt noch erhalten hatte. In diesem Fall ist eine Verteidigung gegen die Klage voraussichtlich erfolgreich.

 

Auch die Prozesskostenhilfe wird nicht automatisch bewilligt, da das Gericht nicht die wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen kontrolliert, sondern muss beantragt werden. Das Antragsformular sowie das ebenfalls auszufüllende Formular "Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen" können Sie hier herunterladen:

 

Download
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
antrag_pkh_2021.pdf
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Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen
prozesskostenhilfe-pkh_erkl__rung.pdf
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Wie bei der Beratungshilfe muss auch bei der Prozesskostenhilfe die Bedürftigkeit durch verschiedene Belege (Mietvertrag, Einkommensnachweise, Arbeitslosengeldbescheid, Kontoauszüge etc.) nachgewiesen werden. Das heißt, den beiden obengenannten Formularen wären diese Belege hinzuzufügen, damit das Gericht eine potenzielle Bewilligung prüfen kann.