Kanzlei Bauroth

Mit Recht an Ihrer Seite.


 

Meine Tätigkeitsbereiche

 

Meine Kanzlei bietet Ihnen rechtliche Unterstützung in folgenden Bereichen:

Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt auf dem Feld des Erbrechts und der Vermögensnachfolge. Dort kommt es regelmäßig zu Konflikten, die durch fachgerechte Beratung oft hätten vermieden werden können. Dies gilt sowohl für die Vorsorge vor dem Erbfall als auch für eine Erbauseinandersetzung.

 

In allen erbrechtlichen Fallgestaltungen unterstütze ich Sie mit Verständnis und dem entsprechenden Fachwissen, auch in Fällen mit internationalem Bezug. Ich habe den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung im Erbrecht sowie zahlreiche erbrechtliche Fortbildungen erfolgreich absolviert und verfüge daher - auch aufgrund meiner fast zehnjährigen praktischen Erfahrungen - über besondere Kompetenzen in diesem Bereich.

 

Infolge zahlreicher Studienaufenthalte in Schottland bin ich zudem mit den dortigen erbrechtlichen Regularien vertraut und unterstütze Sie gern bei der Lösung von Fallgestaltungen mit Berührung zum schottischen Erbrecht. Dies gilt selbstverständlich auch für die fremdsprachliche Begleitung und Kommunikation.

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Mit dem Erbrecht und der Nachfolgeplanung eng verknüpft ist der Bereich der Testamentsvollstreckung. Hauptaufgabe eines Testamentsvollstreckers ist die Ausführung des letzten Willens des Verstorbenen, so z.B. die Sicherstellung der Verteilung des Nachlasses sowie die Überwachung der Ausführung von Auflagen, die der Erblasser bestimmt hat.

 

Meine besondere Expertise im Bereich der Testamentsvollstreckung wurde durch die Verleihung des Titels "Zertifizierte Testamentsvollstreckerin" durch die Arbeitsgemeinschaft für Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. im Jahr 2017 sowie durch regelmäßige Rezertifizierungen bestätigt.

 

Für alle Fragen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung stehe ich Ihnen daher sehr gern zur Verfügung.

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Eine besondere Stellung im Rahmen erbrechtlicher Beratung nimmt die Unterstützung von Unternehmern ein, die ihre Nachfolge regeln wollen. Hierbei sind unter Einbeziehung gesellschaftsrechtlicher Besonderheiten zahlreiche Problemfelder zu beachten, bei denen ich Ihnen als zertifizierte Unternehmensnachfolgeberaterin (zertifiziert durch das Zentrum für Unternehmensnachfolge an der Universität Manneim e.V.) mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.

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Als erfahrene Bearbeiterin von Fällen im Zusammenhang mit dem gesamten Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG), das sich vor allem um Altverträge aus DDR-Zeiten über Erholungsgrundstücke oder Garagen dreht, unterstütze ich Sie ortsunabhängig in Ihrem konkreten Fall. Seit dem Wegfall des Kündigungsschutzes (Stichtag: 03.10.2015) geht es vor allem um Fragen zu Entschädigung, Kündigung und Abrisskosten, die ich Ihnen gern beantworte. Auch neue vertragliche Gestaltungen stehen oft zur Debatte. Die erfolgreiche Bearbeitung des Falles auf diesem komplexen Nischengebiet steht und fällt mit der Kompetenz des anwaltlichen Beraters. Lassen Sie sich von meiner Expertise überzeugen!

 

Da die Betroffenen nicht selten im Bundesgebiet ansässig sind, ist eine Beratung und Vertretung "aus der Ferne" (per Telefon, E-Mail, Post bzw. Videokonferenz) problemlos möglich.

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Mit meiner Expertise im Bau- und Architektenrecht, bestätigt durch die erfolgreiche Absolvierung eines Fachanwaltskurses und regelmäßige Fortbildungen auf diesem Rechtsgebiet, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Bauprojekten bzw. deren rechtliche Begleitung geht. Meine Tätigkeit ist primär im privaten Baurecht angesiedelt und umfasst die Beratung und Vertretung von privaten Bauherren, Bauunternehmen, Bauträgern und Architekten zu sämtlichen zivilrechtlichen Aspekten eines Bauvorhabens und den damit einhergehenden Frage- und Problemstellungen.

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Meine praktischen beruflichen Erfahrungen im Immobilienrecht (unter anderem im Miet- und Pachtrecht sowie bei der Prüfung von Grundstückskaufverträgen) gebe ich durch kompetente Beratung und Vertretung an Sie weiter. Aufgrund meiner Schwerpunktsetzung bin ich derzeit ausschließlich mit der Erstellung von Miet- und Pachtverträgen sowie mit der Begleitung beim Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie nebst Klärung aller damit einhergehender Problemkreise befasst (z.B. Prüfung notarieller Kaufverträge, Fragen im Zusammenhang mit dinglichen Belastungen, Vorkaufsrechten, Wegerechten etc.). Auch für die Vertretung in entsprechenden gerichtlichen Verfahren stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

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Ich freue mich auf Ihren Auftrag und unsere Zusammenarbeit in Ihrem Rechtsfall!