Maklerrecht (Maklerverträge / Maklerprovision)

Mit dem Immobilienrecht eng verknüpft ist das Maklerrecht. Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Immobilien, verbunden mit der Knappheit dieses Marktes, nehmen auch die Dienstleistungen von Immobilienmaklern eine immer größere Rolle ein. Egal ob Eigentumswohnungen oder bebaute bzw. unbebaute Grundstücke: Der Tätigkeitsbereich eines Maklers ist weit gefächert und erfordert fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Erwerbs und der Veräußerung von Immobilien, wozu auch grundlegende Kenntnisse im Recht der unbeweglichen Sachen (Immobilienrecht) gehören.

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Sabrina Bauroth
Rechtsanwältin / Legal Counsel / Barrister
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Um als Makler tätig zu sein, bedarf es keiner speziellen Kenntnisse bzw. keines besonderen Berufs- oder Studienabschlusses, sondern lediglich einer gewissen Zuverlässigkeit, eines beanstandungsfreien polizeilichen Führungszeugnisses und eines Gewerbescheins. Ergänzend gilt seit Kurzem die Fortbildungspflicht für Makler, was bedeutet, dass der Makler innerhalb von zwei Jahren dreißig Fortbildungsstunden absolvieren muss. Das heißt also, jeder, der sich für eine Tätigkeit als Makler berufen fühlt, kann auf diesem Bereich tätig werden, sich beispielsweise in einem entsprechendem Büro selbständig machen.

Makler, die ihren Beruf und ihre Expertise ernst nehmen, werden aber trotzdem über eine Ausbildung oder einen Studienabschluss auf dem Bereich des Immobilienrechts verfügen, wie beispielsweise die Ausbildung zum geprüften Immobilienfachwirt. Allein daran erkennt man bereits ein vertrauenswürdiges Maklerbüro, dem es darum geht, seine Kunden bestmöglich zu begleiten und zu beraten. Leider ist das jedoch nicht immer der Fall, so dass das Einschreiten eines auf dem Gebiet des Maklerrechts erfahrenen Rechtsanwalts nötig wird.

Mein Leistungsspektrum in diesem Bereich ist breit gefächert und umfasst beispielhaft die folgenden Teilbereiche, in denen ich Mandanten mit meiner Expertise unterstützen kann:

Für Käufer und Verkäufer:

  • Gesamtprüfung des Maklervertrags vor Vertragsabschluss;
  • Prüfung der Möglichkeit von Klauseländerungen nebst Kommunikation mit allen weiteren Beteiligten (sofern gewünscht), auch in englischer Sprache;
  • Vertretung beim Erwerb der Immobilie unter Beteiligung des Maklers;
  • Prüfung etwaiger Pflichtverletzungen des beauftragten Maklers;
  • Abwehr von Provisionsansprüchen bei Unbegründetheit.

 Für Makler:

  • Beratung und Vertretung bei rechtlichen Streitigkeiten mit Kunden;
  • Beratung zur Erstellung rechtlich sicherer Maklerverträge;
  • Vermittlung erfahrener Gutachter zur Erstellung von Gutachten und Verkehrswertexpertisen (sofern gewünscht);
  • Unterstützung bei der Beendigung von existierenden Maklerverträgen;
  • Durchsetzung von Provisionsansprüchen;
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren im Themenkreis eines Maklervertrages

Im Rahmen der Bearbeitung Ihres speziellen Falles im Maklerrecht bin ich gern bundesweit für Sie da. Durch die derzeitigen technischen Möglichkeiten ist auch eine Vertretung "aus der Ferne" mit keinerlei Einschränkungen verbunden und wurde von mir in vielen Mandaten bereits erfolgreich und ohne jegliche Qualitätseinbußen praktiziert. Alles Weitere, auch Termine mit Anwesenheitspflicht, werden rechtzeitig und konkret mit Ihnen abgesprochen. Meine Beratung und Vertretung Ihnen gegenüber erfolgt stets interessen- und mandatsgebunden, vertraulich und mit der notwendigen Ehrlichkeit und Transparenz, wozu auch die Aufklärung über Risiken gehört. Vor diesem Hintergrund vertrete ich grundsätzlich sowohl Grundstückskäufer als auch Grundstückseigentümer sowie Immobilienmakler, die Unterstützung auf dem Gebiet des Maklerrechts benötigen.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage und die Betreuung Ihres Falles im Maklerrecht!

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