Maklerrecht (Maklerverträge / Maklerprovision)
Mit dem Immobilienrecht eng verknüpft ist das Maklerrecht. Angesichts der zunehmenden Bedeutung von
Immobilien, verbunden mit der Knappheit dieses Marktes, nehmen auch die Dienstleistungen von Immobilienmaklern eine immer größere Rolle ein. Egal ob Eigentumswohnungen oder bebaute bzw. unbebaute
Grundstücke: Der Tätigkeitsbereich eines Maklers ist weit gefächert und erfordert fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Erwerbs und der Veräußerung von Immobilien, wozu auch grundlegende
Kenntnisse im Recht der unbeweglichen Sachen (Immobilienrecht) gehören.
Um als Makler tätig zu sein, bedarf es keiner speziellen Kenntnisse bzw. keines besonderen Berufs- oder
Studienabschlusses, sondern lediglich einer gewissen Zuverlässigkeit, eines beanstandungsfreien polizeilichen Führungszeugnisses und eines Gewerbescheins. Ergänzend gilt seit Kurzem die
Fortbildungspflicht für Makler, was bedeutet, dass der Makler innerhalb von zwei Jahren dreißig Fortbildungsstunden absolvieren muss. Das heißt also, jeder, der sich für eine Tätigkeit als Makler
berufen fühlt, kann auf diesem Bereich tätig werden, sich beispielsweise in einem entsprechendem Büro selbständig machen.
Makler, die ihren Beruf und ihre Expertise ernst nehmen, werden aber trotzdem über eine Ausbildung oder einen Studienabschluss auf dem Bereich des Immobilienrechts verfügen, wie beispielsweise die Ausbildung zum geprüften Immobilienfachwirt. Allein daran erkennt man bereits ein vertrauenswürdiges Maklerbüro, dem es darum geht, seine Kunden bestmöglich zu begleiten und zu beraten. Leider ist das jedoch nicht immer der Fall, so dass das Einschreiten eines auf dem Gebiet des Maklerrechts erfahrenen Rechtsanwalts nötig wird.
Mein Leistungsspektrum in diesem Bereich ist breit gefächert und umfasst beispielhaft die folgenden Teilbereiche, in denen ich Mandanten mit meiner Expertise unterstützen kann:
Für Käufer und Verkäufer:
Für Makler:
Im Rahmen der Bearbeitung Ihres speziellen Falles im Maklerrecht bin ich gern bundesweit für Sie da. Durch die derzeitigen technischen Möglichkeiten ist auch eine Vertretung "aus der Ferne" mit keinerlei Einschränkungen verbunden und wurde von mir in vielen Mandaten bereits erfolgreich und ohne jegliche Qualitätseinbußen praktiziert. Alles Weitere, auch Termine mit Anwesenheitspflicht, werden rechtzeitig und konkret mit Ihnen abgesprochen. Meine Beratung und Vertretung Ihnen gegenüber erfolgt stets interessen- und mandatsgebunden, vertraulich und mit der notwendigen Ehrlichkeit und Transparenz, wozu auch die Aufklärung über Risiken gehört. Vor diesem Hintergrund vertrete ich grundsätzlich sowohl Grundstückskäufer als auch Grundstückseigentümer sowie Immobilienmakler, die Unterstützung auf dem Gebiet des Maklerrechts benötigen.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage und die Betreuung Ihres Falles im Maklerrecht!
Sabrina Bauroth
(LL.M., CertHE)
Rechtsanwältin /
Legal Counsel / Barrister
Storkower Straße 139 B
10407 Berlin (Germany)
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Meine Referenzen? Zufriedene Mandanten!