Wissenswertes zu DDR-Nutzungsverträgen ("Datschen-Recht" bzw. Schuldrechtsanpassung)
Obwohl die beiden deutschen Staaten seit dem 03.10.1990 wiedervereinigt sind und die damalige DDR seitdem faktisch nicht mehr existent ist, wirken die Folgen der damals geschlossenen Nutzungsverträge über Grundstücke bis heute nach. Ein bedeutender Teil meiner Tätigkeit betrifft Beratungen und Vertretungen zu Fragen bzw. zur Abwicklung von Altverträgen, die zu Zeiten der ehemaligen DDR über dort belegene Grundstücke geschlossen wurden. Diese Verträge unterfallen mehrheitlich dem sogenannten Schuldrechtsanpassungsgesetz (kurz: SchuldRAnpG).
Aus diesem Grund sollen interessierten Lesern hier verschiedene rechtliche Artikel zu aktuellen Themen zur Verfügung gestellt werden, um praxisrelevante Fragestellungen kompakt und mit Praxisrelevanz zu beantworten. Die Artikel sollen als erste Orientierung dienen, können aber selbstverständlich eine Einzelfallberatung nicht ersetzen, da ein nur geringfügig variierter Sachverhalt meist schon eine vollkommen andere rechtliche Beurteilung erfordert. Im Zweifelsfall empfehle ich Ihnen daher stets eine persönliche Beratung in meinem Büro. Auch eine telefonische bzw. schriftliche Beratung ist selbstverständlich möglich, allerdings ist auch diese mit Kosten verbunden.
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Ein bedeutender Teilbereich der aus DDR-Zeiten stammenden Nutzungsverträge betrifft Fragen der Entschädigung für Wochenendhäuser nach § 12 Abs. 2 S. 1 sowie § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG. Was in diesem Zusammenhang zu beachten ist, stellt der über den Link zugängliche Artikel kurz und informativ dar.
Lesen Sie hier: Was
ist meine Datsche noch wert?
Seit dem Ende des gesetzlichen Kündigungsschutzes am 04.10.2015 treten in meiner anwaltlichen Praxis vermehrt Fragen auf, die mit dem Abriss von Bungalows zusammenhängen, welche zu DDR-Zeiten auf nutzerfremden Grundstücken errichtet wurden. Was hier zu beachten ist bzw. was Nutzer und Grundstückseigentümer wissen müssen, wird im genannten Artikel zusammengefasst.
Lesen Sie hier: Der Abriss von DDR-Bungalows und die Kosten
Sabrina Bauroth
(LL.M., CertHE)
Rechtsanwältin /
Legal Counsel / Barrister
Storkower Straße 139 B
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