Immobilienrecht (Grundstücke/Pachtrecht/Mietrecht)
Vor allem in Berlin nimmt das Immobilienrecht als rechtliches Fachgebiet eine überragende Bedeutung
ein. Zudem werden in der Hauptstadt circa 86 Prozent des Wohnungsbestandes, also 1,6 Millionen Wohnungen, von Mietern genutzt (Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Stand: Mai 2011).
Hinzu kommen die Grundstücksnutzungsverhältnisse, die durch den Teilbereich des Grundstücksmietrechts und Pachtrechts geregelt werden.
Die genannten Rechtsgebiete stellen eine bedeutsame Quelle für Streitigkeiten zwischen den Parteien dar. Mit meiner langjährigen Erfahrung in Theorie und Praxis des Miet- und Pachtrechts möchte ich für Sie in miet- und pachtrechtlichen Fragen eine kompetente Ansprechpartnerin sein. Dies gilt sowohl für Mieter bzw. Vermieter als auch für Pächter bzw.
Verpächter. Fundierte Expertise ist ebenfalls wichtig, wenn Sie als Investor Ihre Immobilie rechtssicher vermieten wollen. Auch hier unterstütze ich Sie gern.
Mein Leistungsspektrum in diesem Bereich ist breit gefächert und umfasst beispielhaft die folgenden Teilbereiche:
Für Mieter:
Für Vermieter:
Pachtrecht
Da Mietrecht und Pachtrecht durch ihre Einordnung im Gesetz eng zusammenhängen, bin ich regelmäßig auch mit pachtrechtlichen Fragestellungen betraut. Dazu gehören typischerweise Fragen zu Laufzeitklauseln in Pachtverträgen sowie Fälle nach dem Bundeskleingartengesetz, aber auch Konstellationen nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz (dazu hier mehr) zum Schutz ehemaliger Datschenbesitzer mit Nutzungsverträgen aus der ehemaligen DDR.
Immobilien
Käufer und Verkäufer von Immobilien können sich ebenfalls auf meine Expertise im Bereich des Kaufvertrags- und Immobilienrechts verlassen. Hier kann ich Ihnen
mit folgenden Leistungen zur Seite stehen, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben:
Für Käufer:
Für Verkäufer: