Immobilienrecht (Grundstücke / Pachtrecht)

Das Grundstücksrecht mit all seinen vielschichtigen Problematiken ist eine enorme Quelle für Konflikte aller Art und bedarf spezialisierter Beratung. Dies gilt insbesondere für Grundstücksgrenzen, Grundbuchfragen oder Grundstücksnutzungsverhältnisse, die durch den Teilbereich des zivilrechtlichen Pachtrechts geregelt werden.

Immobilienrecht

Mit meiner langjährigen Erfahrung in Theorie und Praxis des Immobilienrechts bin ich für Sie bei allen Fragen zum Grundstücksrecht und zum Pachtrecht eine kompetente Ansprechpartnerin. Fundierte Expertise ist ebenfalls wichtig, wenn Sie als Grundstückseigentümer Ihre Immobilie rechtssicher verpachten oder eine bestehende Pacht beenden wollen. Auch hier unterstütze ich Sie gern und stehe Ihnen als Absolventin des Fachanwaltskurses Bau- und Architektenrecht mit meiner vertieften Expertise auf diesem Gebiet zur Seite.

Kontakt

Mein Leistungsspektrum im Immobilienrecht und Pachtrecht ist breit gefächert und umfasst beispielhaft die folgenden Teilbereiche, in denen ich Mandanten mit meiner Expertise unterstützen kann:

Für Grundstückseigentümer bzw. Verpächter:

Immobilienrecht (Grundstücke / Pachtrecht) - 1
Sabrina Bauroth
Rechtsanwältin / Legal Counsel / Barrister
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  • Erstellung eines Immobilienkaufvertrages (auch in englischer Sprache);
  • Beratung zu einzelnen Vertragsklauseln vor Vertragsabschluss;
  • Zusammenarbeit mit spezialisierten Maklern zwecks Preisoptimierung;
  • Vermittlung erfahrener Gutachter zur Erstellung von Gutachten und Verkehrswertexpertisen (sofern gewünscht);
  • Unterstützung bei der Beendigung von existierenden Pacht- oder Nutzungsverträgen;
  • Erstellung von Pachtverträgen (auch in englischer Sprache) bzw. Prüfung bestehender Verträge

Für Grundstückskäufer:

  • Gesamtprüfung eines Kaufvertrags vor Vertragsabschluss;
  • Prüfung der Möglichkeit von Klauseländerungen nebst Kommunikation mit allen weiteren Beteiligten (sofern gewünscht), auch in englischer Sprache;
  • Vertretung beim Erwerb der Immobilie;
  • Zusammenarbeit mit spezialisierten Maklern;
  • Unterstützung bei der Beendigung von existierenden Pacht- oder Nutzungsverträgen;
  • Erstellung von Pachtverträgen (auch in englischer Sprache) bzw. Prüfung bestehender Verträge

Für Pächter:

  • Prüfung der Wirksamkeit und Reichweite bestehender Pachtverträge, einschließlich der daraus resultierenden Rechte und Pflichten auf Seiten des Pächters;
  • Unterstützung bei der Beendigung von Altverträgen und der Erzielung von Abschlüssen neuer Verträge;
  • Unterstützung bei der Kündigung bestehender Pachtverträge;
  • Ermittlung geltender Fristen, z.B. für Kündigung und Folgeansprüche;
  • Kommunikation mit der Verpächterseite im Konfliktfall;
  • Beratung und Vertretung in gerichtlichen Verfahren rund um den Pachtvertrag;
  • Prüfung des Bestandes und der Reichweite von Vorkaufsrechten

Im Rahmen der Bearbeitung Ihres speziellen Falles im Grundstücksrecht bin ich gern bundesweit für Sie da. Durch die derzeitigen technischen Möglichkeiten ist auch eine Vertretung "aus der Ferne" mit keinerlei Einschränkungen verbunden und wurde von mir in vielen Mandaten bereits erfolgreich und ohne jegliche Qualitätseinbußen praktiziert. Alles Weitere, auch Termine mit Anwesenheitspflicht, werden rechtzeitig und konkret mit Ihnen abgesprochen. Meine Beratung und Vertretung Ihnen gegenüber erfolgt stets interessen- und mandatsgebunden, vertraulich und mit der notwendigen Ehrlichkeit und Transparenz, wozu auch die Aufklärung über Risiken gehört. Vor diesem Hintergrund vertrete ich sowohl Grundstückskäufer als auch Grundstückseigentümer.

Anwalt für Immobilienrecht

Ich freue mich auf Ihre Anfrage und die Betreuung Ihres Falles im Immobilienrecht und Pachtrecht!

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