Kanzlei Bauroth

Mit Recht an Ihrer Seite.


 

Immobilienrecht (Grundstücke/Pachtrecht/Mietrecht)

 

Vor allem in Berlin nimmt das Immobilienrecht als rechtliches Fachgebiet eine überragende Bedeutung ein. Zudem werden in der Hauptstadt circa 86 Prozent des Wohnungsbestandes, also 1,6 Millionen Wohnungen, von Mietern genutzt (Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Stand: Mai 2011). Hinzu kommen die Grundstücksnutzungsverhältnisse, die durch den Teilbereich des Grundstücksmietrechts und Pachtrechts geregelt werden.

 

Die genannten Rechtsgebiete stellen eine bedeutsame Quelle für Streitigkeiten zwischen den Parteien dar. Mit meiner langjährigen Erfahrung in Theorie und Praxis des Immobilienrechts möchte ich für Sie bei allen damit einhergehenden Fragen eine kompetente Ansprechpartnerin sein. Fundierte Expertise ist ebenfalls wichtig, wenn Sie als Investor Ihre Immobilie rechtssicher vermieten wollen. Auch hier unterstütze ich Sie gern und stehe Ihnen als Absolventin des Fachanwaltskurses Bau- und Architektenrecht mit meiner Expertise auf diesem Gebiet zur Seite.


© Photo: aman_geld (Playing Futures: Applied - unter CC BY 2.0)
© Photo: aman_geld (Playing Futures: Applied - unter CC BY 2.0)

Mein Leistungsspektrum in diesem Bereich ist breit gefächert und umfasst beispielhaft die folgenden Teilbereiche, in denen ich Mandanten mit meiner Expertise unterstützen kann:

 

Für Käufer:

  • Gesamtprüfung eines Kaufvertrags vor Vertragsabschluss;
  • Prüfung der Möglichkeit von Klauseländerungen nebst Kommunikation mit allen weiteren Beteiligten (sofern gewünscht), auch in englischer Sprache;
  • Vertretung beim Erwerb der Immobilie;
  • Zusammenarbeit mit spezialisierten Maklern;
  • Unterstützung bei der Beendigung von existierenden Miet-, Pacht- oder Nutzungsverträgen;
  • Erstellung von Miet- oder Pachtverträgen (auch in englischer Sprache) bzw. Prüfung bestehender Verträge.

 Für Verkäufer:

  • Erstellung eines Immobilienkaufvertrages (auch in englischer Sprache);
  • Beratung zu einzelnen Vertragsklauseln vor Vertragsabschluss;
  • Zusammenarbeit mit spezialisierten Maklern zwecks Preisoptimierung;
  • Vermittlung erfahrener Gutachter zur Erstellung von Gutachten und Verkehrswertexpertisen (sofern gewünscht);
  • Unterstützung bei der Beendigung von existierenden Miet-, Pacht- oder Nutzungsverträgen;
  • Erstellung von Miet- oder Pachtverträgen (auch in englischer Sprache) bzw. Prüfung bestehender Verträge


Im Rahmen der Bearbeitung Ihres speziellen Falles im Grundstücksrecht bin ich gern bundesweit für Sie da. Durch die derzeitigen technischen Möglichkeiten ist auch eine Vertretung "aus der Ferne" mit keinerlei Einschränkungen verbunden und wurde von mir in vielen Mandaten bereits erfolgreich und ohne jegliche Qualitätseinbußen praktiziert. Alles Weitere, auch Termine mit Anwesenheitspflicht, werden rechtzeitig und konkret mit Ihnen abgesprochen. Meine Beratung und Vertretung Ihnen gegenüber erfolgt stets interessen- und mandatsgebunden, vertraulich und mit der notwendigen Ehrlichkeit und Transparenz, wozu auch die Aufklärung über Risiken gehört. Vor diesem Hintergrund vertrete ich sowohl Grundstückskäufer als auch Grundstückseigentümer.

 

 

Ich freue mich auf Ihre Anfrage und die Betreuung Ihres Falles im Immobilienrecht!