Rechtsanwältin für Erbrecht Stralsund

Die juristischen Schwierigkeiten bei der Gestaltung von Nachlassregelungen kann nur ein Spezialist durch entsprechende Formulierung lösen. 

Daher stehe ich Ihnen in Stralsund sowie bundesweit und international für alle erbrechtlichen Fragen gern zur Verfügung.

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Stralsund das neue Panorama

Das sagen meine zufriedenen Mandanten:

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Christoph Sowa
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Frau Bauroth verfügt über ein sehr tiefes und überfachliches Wissen. Sie ist in meinen Augen eindeutig eine Anwältin, die den Beruf tief verinnerlicht hat und dafür brennt! Bei ihr ist man auf jeden Fall bestens aufgehoben!
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Ulrike Pechmann
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Meine Eltern hatten in 2019 ihr Wochenendgrundstück gekündigt (DDR Pachtvertrag). Im Sinne des reibungslosen Rückgabe des Grundstücks haben sie zunächst einen normalen Immobilien-Anwalt vor Ort beauftragt - der aber vom Schuldrechtsanpassungsgesetz absolut gar keinen Plan hatte... nachdem plötzlich Bäume gefällt werden sollten und ggfs hohe Schadensersatzforderungen im Raum standen, habe ich mich selbst kurz eingelesen und umgehend mit Frau Bauroth Kontakt aufgenommen, die sich auf dieses Thema spezialisiert hat. Die Entscheidung das Mandat an Frau Bauroth zu übertragen war Gold wert, denn die Grundstückseigentümerin hatte versucht, viele Punkte auf meine Eltern abzuwälzen, die einer rechtlichen Grundlage entbehrten. Im schlimmsten Fall wäre das mit dem ersten, planlosen Anwalt sehr, sehr teuer geworden. Dank Frau Bauroth konnten die Probleme aber zügig aus der Welt geschafft werden und die Übergabe des Grundstücks lief dann doch recht entspannt ab. Wir haben Frau Bauroth als engagierte und kompetente Anwältin kennen gelernt und möchten Sie ohne Vorbehalt bei Problemen im Bereich von DDR Pachtverträgen / Schuldrechtanpassungsgesetz empfehlen! Danke nochmals für Ihre gute Arbeit!
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Clewin Stÿrer profile picture
Clewin Stÿrer
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Wahnsinnig kompetent in Ihrem Fachgebiet und nimmt sich die Zeit. Können wir sehr empfehlen.
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Patricia Radon
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... Diese Frau ist echt klasse, sie vertritt mich in einer bvg sache .. Frau Bauroth nimmt sich zeit, und erklärt alles super.... Ich kann sie nur weiter empfehlen.... Weiter so .
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Matthias Garke
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In Sachen Pachtverträgen, Erbbaurecht und Schuldanpassungsgesetz habe ich eine hervorragende Beratung erhalten. Frau RAin Bauroth hat sich innerhalb kürzester Zeit in einen schwierigen Fall "hineingedacht" und hat kreative Lösungsvorschläge entwickelt. Absolut TOP!!!!!!
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Nicht nur in den Medien ist der Begriff des demographischen Wandels in aller Munde. Er bewirkt, dass in Deutschland jährlich erhebliche Vermögenssummen umverteilt werden, was Konflikte zwischen den Erben oder anderen Berechtigten entfachen kann. Unkenntnis des Erblassers über die Anforderungen an ein Testament und die daraus folgende Unwirksamkeit des letzten Willens verursachen oft langjährige Auseinandersetzungen, die der Verstorbene gerade vermeiden wollte. Die juristischen Schwierigkeiten bei der Gestaltung von Nachlassregelungen kann nur ein Spezialist durch entsprechende Formulierung lösen. Daher stehe ich Ihnen für alle erbrechtlichen Fragen gern zur Verfügung.

Als im Erbrecht erfahrene Ansprechpartnerin in Stralsund (Papenstraße 1, 18439 Stralsund), aber auch im Einzugsgebiet Vorpommern-Rügen – insbesondere Stralsund und Rügen – sowie darüber hinaus bundesweit und international unterstütze ich Sie in allen Angelegenheiten zur Nachlassplanung und Gestaltung der Vermögensnachfolge, aber auch dann, wenn es um die Nachlassabwicklung nach einem Todesfall geht.

Zu den typischen bzw. klassischen Bereich des Erbrechts zählen vor allem:

  • die Beratung für die Gestaltung Ihres Testaments oder Erbvertrags;
  • die Unterstützung bei der Beantragung eines Erbscheins (Erbscheinsverfahren);
  • die Feststellung der Erbfolge im Erbenfeststellungsverfahren;
  • die Einforderung Ihres Erbteils oder Pflichtteils;
  • die Einforderung von Vermächtnissen;
  • die Geltendmachung von Ansprüchen der Erbengemeinschaft gegen Dritte;
  • die Vertretung bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft;
  • die Durchführung von Testamentsvollstreckungen (siehe dazu auch hier mehr);
  • Beratung und Vertretung bei internationalen Erbfällen, insbesondere mit Bezug zu Schottland und/oder England und Wales (Großbritannien).
Rechtsanwältin Sabrina Bauroth
Sabrina Bauroth
Rechtsanwältin / Legal Counsel / Barrister

Bei diesen Punkten handelt es sich lediglich um eine beispielhafte Aufzählung der prominentesten Bereiche des Erbrechts, jedoch besteht dieses aus zahlreichen Detailfragen, die sich stets nach dem konkreten Einzelfall richten.

Nicht nur in den Medien ist der Begriff des demographischen Wandels in aller Munde. Er bewirkt, dass in Deutschland jährlich erhebliche Vermögenssummen umverteilt werden, was Konflikte zwischen den Erben oder anderen Berechtigten entfachen kann. Unkenntnis des Erblassers über die Anforderungen an ein Testament und die daraus folgende Unwirksamkeit des letzten Willens verursachen oft langjährige Auseinandersetzungen, die der Verstorbene gerade vermeiden wollte. Die juristischen Schwierigkeiten bei der Gestaltung von Nachlassregelungen kann nur ein Spezialist durch entsprechende Formulierung lösen. Daher stehe ich Ihnen für alle erbrechtlichen Fragen gern zur Verfügung.

Als im Erbrecht erfahrene Ansprechpartnerin in Stralsund (Papenstraße 1, 18439 Stralsund), aber auch im Einzugsgebiet Vorpommern-Rügen – insbesondere Stralsund und Rügen – sowie darüber hinaus bundesweit und international unterstütze ich Sie in allen Angelegenheiten zur Nachlassplanung und Gestaltung der Vermögensnachfolge, aber auch dann, wenn es um die Nachlassabwicklung nach einem Todesfall geht.

Zu den typischen bzw. klassischen Bereich des Erbrechts zählen vor allem:

  • die Beratung für die Gestaltung Ihres Testaments oder Erbvertrags;
  • die Unterstützung bei der Beantragung eines Erbscheins (Erbscheinsverfahren);
  • die Feststellung der Erbfolge im Erbenfeststellungsverfahren;
  • die Einforderung Ihres Erbteils oder Pflichtteils;
  • die Einforderung von Vermächtnissen;
  • die Geltendmachung von Ansprüchen der Erbengemeinschaft gegen Dritte;
  • die Vertretung bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft;
  • die Durchführung von Testamentsvollstreckungen (siehe dazu auch hier mehr);
  • Beratung und Vertretung bei internationalen Erbfällen, insbesondere mit Bezug zu Schottland und/oder England und Wales (Großbritannien).

Bei diesen Punkten handelt es sich lediglich um eine beispielhafte Aufzählung der prominentesten Bereiche des Erbrechts, jedoch besteht dieses aus zahlreichen Detailfragen, die sich stets nach dem konkreten Einzelfall richten.

Daher gilt: Wenn Sie Hilfe oder Unterstützung bei der Klärung erbrechtlicher Fragen benötigen, sprechen Sie mich an. Ich bin gerne für Sie da.

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Internationales Erbrecht / Schottisches und englisches Erbrecht

Kommen andere Staaten bei der Beurteilung der erbrechtlichen Lage ins Spiel, wird die ganze Situation ungleich schwieriger. Grund dafür ist, dass jedes Land seine eigene Erbordnung hat, die oft mit den deutschen Regelungen kollidiert. Wenn der Verstorbene, dessen Vermögen aufgeteilt werden soll, eine Ferienwohnung und eine Yacht in Frankreich, ein Grundstück in Wales und ein Bankkonto in der Schweiz hatte, ist die Materie des internationalen Erbrechts betroffen. Besondere Brisanz erhält dieses Rechtsgebiet durch die EU-Erbrechtsverordnung, die für Erbfälle mit europäischem Bezug seit dem 17.08.2015 besondere Bedeutung hat.

Für die Abwicklung dieser Erbfälle stehe ich Ihnen gern zur Verfügung, insbesondere bei internationalen erbrechtlichen Mandaten mit Bezug zu Schottland bzw. England und Wales. Durch meine Erfahrungen mit den Rechtssystemen der genannten Regionen sowie meine Kenntnisse der englischen Sprache auf muttersprachlichem Niveau kann ich Sie optimal unterstützen und damit z.B. auch konkrete erbrechtliche Informationen in Großbritannien einholen.

Im Rahmen der Bearbeitung Ihres Falles im Erbrecht bin ich gern bundesweit für Sie da. Durch die derzeitigen technischen Möglichkeiten ist auch eine Vertretung "aus der Ferne" mit keinerlei Einschränkungen verbunden und wurde von mir in vielen Mandaten bereits erfolgreich und ohne jegliche Qualitätseinbußen praktiziert. Alles Weitere, auch Termine mit Anwesenheitspflicht, werden rechtzeitig und konkret mit Ihnen abgesprochen. Meine Beratung und Vertretung Ihnen gegenüber erfolgt stets interessen- und mandatsgebunden, vertraulich und mit der notwendigen Ehrlichkeit und Transparenz, wozu auch die Aufklärung über Risiken gehört.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage und die Betreuung Ihres Falles im Erbrecht!

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Besprechungstermine

Damit Sie keine unnötigen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen und ich mir ausreichend Zeit für Ihr Anliegen nehmen kann, empfehle ich eine vorherige Terminabsprache. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass wir Ihr Anliegen in ruhiger Atmosphäre und ohne Zeitdruck besprechen können.

Termine sind nach individueller Abstimmung flexibel zu unterschiedlichen Tageszeiten möglich.

In Stralsund stehe ich Ihnen in regelmäßigen Abständen auch persönlich für Gespräche vor Ort zur Verfügung. Darüber hinaus können Beratungen bequem digital stattfinden – etwa per Microsoft Teams, telefonisch oder per E-Mail. Viele Mandate lassen sich vollständig online betreuen. Das spart Zeit und ermöglicht eine unkomplizierte Abwicklung. Selbstverständlich sind auch klassische Kanzleitermine weiterhin möglich.

Gerne berate ich Sie bei Bedarf zudem auf Englisch.

Auch in Berlin für Sie da:

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