Testamentsvollstreckung: So hilft ein professioneller Testamentsvollstrecker

Ein Testament allein reicht oft nicht aus, um eine reibungslose Nachlassabwicklung zu gewährleisten. Kommen unterschiedliche Vorstellungen oder alte familiäre Konflikte hinzu, kann die Erbauseinandersetzung über Jahre blockiert werden, was sowohl finanzielle Verluste als auch familiäre Zerwürfnisse nach sich ziehen kann.

Abhilfe schafft hier eine professionelle Testamentsvollstreckung: Der Testamentsvollstrecker sorgt für die rechtssichere Umsetzung des letzten Willens, übernimmt die Organisation und Verwaltung des Nachlasses, vertritt die Erbengemeinschaft nach außen und schützt vor Fehlern oder Streit.

Besonders sinnvoll ist die Einsetzung einer neutralen und erfahrenen Person, die unabhängig und kompetent handelt. Rechtsanwältin Sabrina Bauroth ist doppelt zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT e.V. und DVEV e.V.), eine Qualifikation, die nur sehr wenige Anwälte aufweisen, und sie vereint juristisches Fachwissen mit praktischer Erfahrung. So gewährleistet sie, dass einerseits Ihr Nachlass professionell, konfliktfrei und im Sinne Ihrer Wünsche geregelt und andererseits Ihr letzter Wille vollumfänglich umgesetzt wird.

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Für alle Fragen zur Testamentsvollstreckung stehe ich Ihnen sehr gern zur Verfügung. Dies gilt sowohl für Personen, die in einer letztwilligen Verfügung als Testamentsvollstrecker eingesetzt wurden und rechtliche Fragen haben, als auch für diejenigen, die direkt oder indirekt von einer Testamentsvollstreckung betroffen sind (z.B. Erben oder Vermächtnisnehmer).

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Warum ist eine Testamentsvollstreckung so wichtig?

Viele Menschen verwenden zu Lebzeiten viel Zeit darauf, ein Testament zu erstellen, das ihre Angehörigen absichern und klare Regelungen für den Nachlass treffen soll. Doch selbst eindeutige Verfügungen reichen in der Praxis oft nicht aus, um Konflikte zu vermeiden. Sind mehrere Erben beteiligt, können unterschiedliche Vorstellungen, alte Familienkonflikte oder persönliche Interessen die Abwicklung des Erbes erschweren und zum Teil über Jahre hinweg blockieren. Das gesetzlich schwierige Konstrukt der Erbengemeinschaft steht vielen friedlichen Nachlassabwicklungen oft im Wege.

Ein Beispiel aus der Praxis

Der Unternehmer W. verstarb im Alter von 68 Jahren und hinterließ seinen drei Kindern ein beachtliches Vermögen im Wert von insgesamt 1,2 Millionen Euro. Dieses setzte sich unter anderem aus einer Eigentumswohnung, Wertpapieren, einem Oldtimer, verschiedenen Kunstgegenständen und Bankguthaben zusammen. Seine drei Kinder sollten zu gleichen Teilen erben. Was zunächst nach einer klaren und fairen Regelung aussah, entwickelte sich jedoch schnell zu einem familiären Albtraum.

Unterschiedliche Vorstellungen der Erben führen meist zu Stillstand

Die älteste Tochter wollte die Wohnung schnell verkaufen. Der Sohn hingegen plante, selbst in die Wohnung zu ziehen und seine Geschwister auszuzahlen. Die jüngste Tochter wiederum favorisierte eine Vermietung der Immobilie als Kapitalanlage.

Solange die Geschwister über die Zukunft der Immobilie stritten, blieben sämtliche Bankkonten des Verstorbenen blockiert. Ohne einen einstimmigen Beschluss der Erbengemeinschaft konnten weder die laufenden Kosten beglichen noch die Vermögenswerte verwaltet werden. Die monatlichen Nebenkosten der Eigentumswohnung von 380 Euro, Versicherungsprämien und Steuernachzahlungen häuften sich an.

Streitigkeiten unter Erben ziehen sich nicht selten über Jahre

Was als sachliche Meinungsverschiedenheit begann, entwickelte sich zu einem erbitterten Familienstreit. Alte Verletzungen und Rivalitäten brachen auf. Die Kommunikation zwischen den Geschwistern verschlechterte sich dramatisch und nach sechs Monaten sprachen sie nur noch über ihre Rechtsanwälte miteinander. Der Konflikt zog sich über zwei Jahre hin. Da jedes der drei Geschwister einen eigenen Rechtsanwalt beauftragte, entstanden Anwaltskosten im mittleren fünfstelligen Bereich. Zusätzlich kamen Gerichtskosten für mehrere Verfahren hinzu. Während des Streites der Geschwisterverlor die Eigentumswohnung durch mangelnde Pflege und einen generell sinkenden Immobilienmarkt deutlich an Wert.

Ferner verpasste die Familie durch den anhaltenden Streit und die dadurch entstehenden Unstimmigkeiten lukrative Anlagemöglichkeiten. Die Wertpapiere konnten nicht umgeschichtet werden und der Oldtimer verlor durch fehlende Wartung erheblich an Wert.

Zerstrittene Erben und deutlicher Wertverlust

Nach zwei Jahren intensiver Rechtsstreitigkeiten einigte sich die Familie schließlich auf eine Teilungsversteigerung der Immobilie. Der erzielte Preis lag deutlich unter dem ursprünglich geschätzten Verkehrswert. Aufgrund der Anwalts- und Gerichtskosten sowie der Wertverluste durch mangelnde Pflege oder Teilungsversteigerung erhielt jeder Erbe letztlich einen deutlich geringeren Betrag aus der Erbschaft. Noch schwerwiegender als die finanziellen Verluste waren jedoch die menschlichen Kosten. Die einst enge Familie war irreparabel zerbrochen.

Zerstrittene Erben

Folgen erbrechtlicher Streitigkeiten ohne Testamentsvollstreckung

Solche Fälle sind keine Seltenheit. Ohne Testamentsvollstrecker ist die Erbengemeinschaft nur gemeinsam entscheidungsfähig, da jeder Miterbe nach der gesetzlichen Grundidee das identische Zugriffsrecht auf jeden Nachlassgegenstand hat. Das bedeutet, dass sich alle Erben über jeden Schritt einig sein müssen, von kleinen Verwaltungsentscheidungen einmal abgesehen. Schon scheinbar unbedeutende Meinungsverschiedenheiten können dazu führen, dass Konten gesperrt bleiben, Immobilien nicht verwaltet oder verkauft werden können und das gesamte Erbe blockiert ist.

Die Folge sind nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch tiefe Einschnitte in das Familienleben. Aus anfänglichen Diskussionen entwickeln sich schnell juristische Auseinandersetzungen, die das Verhältnis der Angehörigen dauerhaft belasten und langfristig erhebliche Kosten verursachen können.

Testamentsvollstreckung bietet hier Abhilfe

Ein professioneller Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der letzte Wille des Erblassers unabhängig, neutral und rechtssicher umgesetzt wird. Er übernimmt die Nachlassabwicklung, trifft notwendige Entscheidungen und entlastet die Erben von organisatorischen und rechtlichen Problemen. So wird verhindert, dass Konflikte eskalieren und Vermögenswerte an Wert verlieren. Die Befugnisse der Erbengemeinschaft werden sozusagen in die Hand des Testamentsvollstreckers gelegt und der Erblasser “regiert” aus dem Grab heraus, indem der Testamentsvollstrecker seine im letzten Willen niedergelegten Vorstellungen ohne Störfeuer von Seiten der Erbengemeinschaft umsetzen kann.

Eine Testamentsvollstreckung bietet somit nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern schützt auch den familiären Frieden. Gerade in Zeiten von Trauer ist der familiäre Frieden besonders wertvoll.

Was versteht man unter einer Testamentsvollstreckung?

Bei einer Testamentsvollstreckung wird der Nachlass durch eine vom Erblasser bestimmte Person rechtlich geregelt abgewickelt (der Standardfall einer Testamentsvollstreckung) oder aber auch dauerhaft verwaltet, sofern der Erblasser dies angeordnet hat (z.B. für den Schutz noch minderjähriger Kinder, deren spätere Ausbildung gesichert werden soll). Der Testamentsvollstrecker nimmt denden Nachlass in Besitz und sorgt dafür, dass die Verfügungen, Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen, die in seinem Testament festgelegt wurden, tatsächlich umgesetzt werden. Er ist somit der „verlängerte Arm“ des Erblassers über dessen Tod hinaus. Dabei fungiert der Testamentsvollstrecker idealerweise als kompetenter Vermittler zwischen allen Beteiligten und sorgt für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Erbschaft oder auch für die vom Erblasser avisierte langfristige Verwaltung.

Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), genauer in § 2197 BGB. Dort ist festgelegt, dass der Erblasser in seinem Testament ausdrücklich bestimmen kann, dass ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wird.

Aufgaben des Testamentsvollstreckers

Seine Aufgaben sind vielfältig und hängen vom Inhalt des Testaments ab. Seine Hauptaufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers genau so umgesetzt wird, wie es im Testament oder Erbvertrag festgelegt wurde. Zu den klassischen Tätigkeiten gehören unter anderem:

  • Nachlassabwicklung koordinieren und überwachen: Der Testamentsvollstrecker übernimmt die gesamte Koordination der Nachlassabwicklung. Zunächst stellt er sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen fest und bewertet sie. Er erstellt ein detailliertes Nachlassverzeichnis, in dem alle Bankkonten, Immobilien, Wertpapiere, Schmuck, Kunstgegenstände und sonstige Wertgegenstände erfasst sind. Gleichzeitig ermittelt er alle bestehenden Schulden, offenen Rechnungen und sonstigen Verbindlichkeiten.
  • Erbengemeinschaft entlasten: Bei mehreren Erben entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft, die normalerweise nur einstimmig handeln kann. Diese Konstellation führt häufig zu Blockaden und Konflikten. Der Testamentsvollstrecker repräsentiert den Nachlass nach außen und kann alle notwendigen Entscheidungen treffen, ohne dass die Erben sich in jedem Detail abstimmen müssen. Er ist kein Vertreter der Erben, sondern setzt lediglich den letzten Willen des Erblassers um, und zwar in Gestalt eines Amtes eigener Art. Dies wiederum entlastet die Erben erheblich, sorgt durch die neutrale Stellung des Testamentsvollstreckers für Streitvermeidung und beschleunigt die gesamte Abwicklung.
  • Vermögen verwalten und gewinnbringend anlegen: Während der Abwicklungszeit verwaltet der Testamentsvollstrecker das gesamte Nachlassvermögen verantwortungsvoll. Er sorgt dafür, dass Immobilien ordentlich unterhalten, Wertpapiere bei Bedarf umgeschichtet und liquide Mittel sinnvoll angelegt werden, und zwar so, dass der Nachlass davon profitiert. Dabei handelt er stets im Interesse des Nachlasses und strebt dessen Werterhaltung oder sogar Wertsteigerung an.
  • Schulden begleichen und Gläubiger zufriedenstellen: Ein wichtiger Aufgabenbereich ist die ordnungsgemäße Begleichung aller Nachlassverbindlichkeiten, und zwar vor Verteilung des Nachlasses an die Erben. Der Testamentsvollstrecker prüft alle Forderungen auf ihre Berechtigung, führt bei Bedarf Verhandlungen mit Gläubigern und sorgt für eine sachgerechte Abwicklung. Dabei achtet er darauf, dass keine unberechtigten Forderungen beglichen und alle berechtigten Ansprüche rechtzeitig erfüllt werden.
  • Steuerliche Angelegenheiten professionell regeln: Die steuerlichen Aspekte einer Erbschaft sind oft komplex und fehleranfällig. Der Testamentsvollstrecker kümmert sich um alle steuerrelevanten Angelegenheiten, von der Erbschaftsteuererklärung bis hin zur Einkommensteuererklärung des Verstorbenen. Er arbeitet dabei eng mit Steuerberatern zusammen und nutzt alle verfügbaren Optimierungsmöglichkeiten, um die Steuerlast der Erben oder auch des Erblassers zu minimieren.
Frau unterschreibt Testament am Holztisch

Anordnung durch den Erblasser

Die Testamentsvollstreckung kann nur durch den Erblasser selbst angeordnet werden. Dies geschieht entweder direkt im Testament oder in einem separaten Erbvertrag. Der Erblasser hat dabei die freie Wahl, wen er als Testamentsvollstrecker benennt und welche spezifischen Aufgaben dieser übernehmen soll. Damit unterscheidet sich die Testamentsvollstreckung von der Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft, die vom Nachlassgericht (auf Antrag) angeordnet wird, wenn kein Erbe ermittelt werden kann (Nachlasspflegschaft) oder die Nachlassgläubiger durch den Erben gefährdet werden (Nachlassverwaltung).

Umfang und Dauer der Vollstreckung

Der Erblasser kann den Umfang der Testamentsvollstreckung frei bestimmen. Er kann sie auf bestimmte Vermögensgegenstände beschränken oder den gesamten Nachlass umfassen lassen. Auch eine bloße Vollstreckung von Auflagen (z.B. Verkauf eines Nachlassgegenstandes, Grabpflege), also die Überwachung der Umsetzung der Auflagen durch den Testamentsvollstrecker kann angeordnet werden. Zeitliche Begrenzungen der Testamentsvollstreckung sind ebenfalls möglich. Ohne spezielle Anordnung endet die Testamentsvollstreckung mit der vollständigen Auseinandersetzung (Verteilung) des Nachlasses an die Erben, da dann die Kernaufgabe der Testamentsvollstreckung erledigt ist.

Unterschied zwischen Erben und Testamentsvollstrecker

Ein wichtiger Punkt für das Verständnis: Der Testamentsvollstrecker ist nicht selbst Erbe. Er verwaltet das Erbe lediglich im Auftrag des Verstorbenen. Während die Erben Anspruch auf das Vermögen haben, sorgt der Testamentsvollstrecker für die Umsetzung des letzten Willens. Allerdings kann auch ein Erbe zum Testamentsvollstrecker ernannt werden. Dies geht jedoch nicht selten mit Interessenskonflikten einher und kann zu Streit unter den Erben führen. Es ist daher stets anzuraten, einen Testamentsvollstrecker aus dem Kreis zertifizierter Testamentsvollstrecker auszuwählen oder einen anderen erfahrenen Dritten als Testamentsvollstrecker einzusetzen, der sich auch der zahlreichen gesetzlichen Pflichten bewusst ist, die mit einer Testamentsvollstreckung verbunden sind.

Testamentsvollstreckung im Testament entscheidend

Eine Testamentsvollstreckung wird nur wirksam, wenn sie im Testament ausdrücklich angeordnet ist. Wer also möchte, dass eine unabhängige Person die Abwicklung des Nachlasses nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen übernimmt, sollte dies rechtzeitig und klar in seiner letztwilligen Verfügung festlegen. Ohne diese Regelung müssendie Erben gemeinschaftlich über nahezu alle Nachlassangelegenheiten entscheiden, was schnell zu Konflikten führen kann.

Wer kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden?

Das Gesetz eröffnet dem Erblasser große Freiheit bei der Benennung eines Testamentsvollstreckers. Er kann jede Person seines Vertrauens als Testamentsvollstrecker einsetzen. Eine bestimmte Qualifikation ist nicht notwendig, allerdings äußerst sinnvoll. Daher wählen Testierende häufig Rechtsanwälte, Steuerberater oder Notare. Auch nahe Angehörige wie Kinder, Ehepartner oder enge Freunde kommen infrage. Entscheidend ist, dass die Person im Testament ausdrücklich benannt wird. Der Erblasser kann die Ernennung des Testamentsvollstreckers jedoch auch einer bestimmten Person oder dem Nachlassgericht überlassen.

Es ist immer ratsam, auch einen potenziellen Ersatz-Testamentsvollstrecker zu benennen, falls die “erste Wahl” zur Übernahme der Testamentsvollstreckung nach dem Erbfall nicht (mehr) in der Lage sein sollte. Auch ist es klug, einen Testamentsvollstrecker zu nennen, der jünger ist als der Erblasser, denn auch Testamentsvollstrecker sind vor dem Alter und seinen Einschränkungen nicht gefeit.

Angehörige sind oft überfordert

Viele Erblasser denken zunächst daran, ein Familienmitglied mit der Testamentsvollstreckung zu beauftragen. Dies scheint auf den ersten Blick naheliegend. Doch die Realität zeigt, dass gerade Angehörige in dieser Rolle häufig überfordert sind. Die Abwicklung eines Nachlasses erfordert rechtliches, steuerliches und organisatorisches Wissen. Zudem entsteht leicht ein Interessenkonflikt, wenn die Person zugleich selbst Erbe ist. In vielen Fällen verschärft ein solches Vorgehen sogar bestehende Spannungen innerhalb der Familie, da dem Miterben-Testamentsvollstrecker durch unbeliebteEntscheidungen irgendwann nicht mehr über den Weg getraut wird.

Ein Mann ist ueberfordert

Vorteile eines neutralen Testamentsvollstreckers

Ein neutraler Testamentsvollstrecker wie ein auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung erfahrener Rechtsanwalt bringt nicht nur das notwendige Fachwissen, sondern auch die erforderliche Unabhängigkeit und vor allem Erfahrung mit. Er handelt objektiv und sorgt dafür, dass der letzte Wille des Erblassers sachgerecht umgesetzt wird. Für die Erben bedeutet dies ein deutlich reduziertes Streitpotenzial, eine klare Struktur in der Nachlassabwicklung und die Sicherheit, dass alle Schritte rechtssicher erfolgen.

Grenzen anwaltlicher Testamentsvollstreckung

Allerdings ist nicht jeder Rechtsanwalt automatisch ein guter Testamentsvollstrecker. Neben juristischen Kenntnissen erfordert die Testamentsvollstreckung auch die nötige Erfahrung, betriebswirtschaftliche Fähigkeiten, Vermögensverwaltungskompetenz und oft auch psychologisches Geschick im Umgang mit trauernden Angehörigen. Professionelle Unterstützung sorgt für Entlastung
Gerade bei einem komplexen Nachlass, etwa durch Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Auslandsvermögen, ist die Einsetzung einer fachkundigen Person dringend zu empfehlen. Ein professioneller Testamentsvollstrecker übernimmt die Kommunikation mit Banken, Behörden und Miterben, regelt die Verteilung des Nachlasses und schützt vor rechtlichen Fehlern. So werden die Erben spürbar entlastet und der Wille des Verstorbenen zuverlässig umgesetzt.

In der letztwilligen Verfügung sollte stets auch eine Regelung für die Vergütung des Testamentsvollstreckers getroffen werden, da es verschiedene Vergütungsmodelle gibt, die zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker für Streit sorgen können. Allerdings kann der Testamentsvollstrecker auch eine Vergütungsvereinbarung mit den Erben treffen. Scheitert eine solche, kann er sich jedoch auf die bestehenden, teils sehr komplexen und in der Höhe voneinander abweichenden Vergütungsmodelle berufen. Zu diesem Punkt sollten Erblasser sich unbedingt beraten lassen.

Die Vergütung entsteht unabhängig davon, ob es sich beim Testamentsvollstrecker um einen juristischen Laien oder z.B. einen Rechtsanwalt oder Steuerberater handelt. Wird die Vergütung im Testament oder Erbvertrag angeordnet, sollte sie nicht zu knapp bemessen sein, da andernfalls kein Anreiz bestehen wird, eine Testamentsvollstreckung zu übernehmen. Denn selbst wenn in der letztwilligen Verfügung eine bestimmte Person namentlich als Testamentsvollstrecker benannt wird, muss er das Amt nicht annehmen, wenn er sich z.B. überfordert oder durch die Testamentsvollstreckung belastet bzw. finanziell eingeschränktfühlt. Für die Ablehnung der Übernahme des Amtes bedarf es keiner Begründung.

Warum ist eine zertifizierte Testamentsvollstreckerin die richtige Wahl?

Die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung e.V. (AGT) ist der führende Berufsverband für professionelle Testamentsvollstrecker in Deutschland. Seit ihrer Gründung im Jahr 1980 setzt sich die AGT für höchste Qualitätsstandards in der Testamentsvollstreckung ein und hat ein anspruchsvolles Zertifizierungssystem entwickelt. Nur Testamentsvollstrecker, die strenge fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllen, erhalten die begehrte Zertifizierung als „Zertifizierte Testamentsvollstreckerin AGT”.

Menschen halten Stifte

Strenge Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen

Der Weg zur Zertifizierung ist anspruchsvoll und umfasst mehrere aufeinander aufbauende Stufen. Zunächst müssen Kandidaten eine fundierte Grundausbildung in allen relevanten Rechtsbereichen vorweisen können. Dazu gehören vertiefte Kenntnisse im Erb- und Erbschaftsteuerrecht, im Gesellschaftsrecht, im Immobilienrecht und in der Vermögensverwaltung. Die theoretischen Kenntnisse müssen durch praktische Erfahrungen in der Nachlassabwicklung ergänzt werden.

Besondere Qualifikation durch die AGT e.V.

Die Bezeichnung „Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT e.V.)” wird nur nach einer anspruchsvollen Prüfung und nachgewiesener praktischer Erfahrung verliehen. Rechtsanwältin Sabrina Bauroth erhielt diesen Titel im Jahr 2017 von der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. Aufgrund regelmäßiger Fortbildungen erfolgten in den Jahren 2020 und 2023Rezertifizierungen durch den Vorstand der AGT. Diese kontinuierliche Überprüfung gewährleistet, dass sie ihre Mandanten stets nach dem aktuellsten Stand von Rechtsprechung und Praxis begleitet.

Die besondere Qualifikation AGT-zertifizierter Testamentsvollstrecker wird auch von der Rechtsprechung anerkannt. So sieht das Oberlandesgericht Hamm einen durch die AGT e.V. zertifizierten Testamentsvollstrecker als höher qualifiziert auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung an als einen Fachanwalt für Erbrecht. Diese Einschätzung des Gerichts unterstreicht den besonderen Wert der AGT-Zertifizierung und die damit verbundene Fachkompetenz.

Kombination aus anwaltlicher Kompetenz und praktischer Erfahrung

Als erfahrene Rechtsanwältin im Erbrecht verfügt Sabrina Bauroth über umfassende juristische Kenntnisse im Bereich der Nachlassgestaltung und -abwicklung. Die Zertifizierung zur Testamentsvollstreckerin ergänzt dieses Wissen durch besondere praktische Expertise. Diese Kombination macht sie zu einer kompetenten Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um Testament, Erbe und Nachlassverwaltung.

Nur wenige Testamentsvollstrecker sind bundesweit zertifiziert

Die hohen Anforderungen sorgen dafür, dass nur sehr wenige Testamentsvollstrecker die AGT-Zertifizierung besitzen. Diese Exklusivität unterstreicht die besondere Qualifikation der Zertifizierten und macht sie zu einer seltenen und wertvollen Ressource für anspruchsvolle Nachlassabwicklungen. In Berlin und Brandenburg sind derzeit lediglich 55 AGT-zertifizierte Testamentsvollstrecker:innen ansässig (Stand: 12.09.2025). Diese geringe Anzahl zertifizierter Fachkräfte spiegelt die Schwierigkeit wider, alle erforderlichen Kompetenzen auf höchstem Niveau zu beherrschen.

Weitere Zertifizierung

Im Jahr 2025 absolvierte Rechtsanwältin Sabrina Bauroth zusätzlich den Testamentsvollstreckerlehrgang der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV e.V.) und wurde nach erfolgreich bestandener Prüfung in die Testamentsvollstreckerliste des DVEV e.V. aufgenommen.Damit ist Rechtsanwältin Bauroth die einzige Rechtsanwältin (hier sind auch männliche Berufsvertreter inbegriffen) im Großraum Berlin-Brandenburg, die eine Zertifizierung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung sowohl durch die AGT e.V. als auch durch die DVEV e.V. vorweisen kann. Durch die weitere Zertifizierung konnte sie ihr Fachwissen erneut unter Beweis stellen.

Zertifikat auf Stempel in der Hand gedruckt

Sicherheit und Vertrauen für Ihren Nachlass

Wer sich für Sabrina Bauroth als Testamentsvollstreckerin entscheidet, wählt eine unabhängige, neutrale und hochqualifizierte Abwicklung des Nachlasses. Sie sorgt dafür, dass der letzte Wille des Erblassers rechtssicher und konfliktfrei umgesetzt wird und die Erben entlastet werden. Für Mandanten bedeutet dies höchste Professionalität, Transparenz und die Gewissheit, dass der Nachlass in vertrauensvollen Händen liegt.

Welche Leistungen bietet Rechtsanwältin Sabrina Bauroth als zertifizierte Testamentsvollstreckerin an?

Wer ein Testament erstellt, steht oft vor der Frage, ob eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist. Die professionelle Beratung von Erblassern ist ein zentraler Bestandteil ihrer Dienstleistungen. Bereits in der Planungsphase des Testaments ist es entscheidend, die Weichen für eine reibungslose Nachlassabwicklung zu stellen. Rechtsanwältin Sabrina Bauroth berät Sie umfassend zu den Möglichkeiten und Vorteilen einer solchen Anordnung. Gemeinsam mit Ihnen entwickelt sie eine klare und rechtssichere Gestaltung, die Konflikte unter den Erben vermeidet und Ihren letzten Willen zuverlässig durchsetzt.

Strategische Planung der Testamentsvollstreckung

Auf Basis der Vermögensanalyse wird eine entsprechende Planung entwickelt. Dabei werden mögliche Konfliktpotenziale zwischen den Erben identifiziert und präventive Lösungsansätze erarbeitet. Die Beratung umfasst auch steuerliche Optimierungsmöglichkeiten und die Strukturierung des Nachlasses, um die Erbschaftssteuer zu minimieren. Dabei ist jedoch stets anzuraten, auch einen Steuerberater hinzuzuziehen, um vollständige Rechtssicherheit herzustellen.

Unterstützung für eingesetzte Testamentsvollstrecker

Nicht jeder, der zum Testamentsvollstrecker bestimmt wurde, ist mit den rechtlichen Pflichten und der praktischen Umsetzung vertraut. Auch bereits tätige Testamentsvollstrecker benötigen daher oftfachliche Unterstützung bei komplexen Fragestellungen. Rechtsanwältin Bauroth bietet fachkundige Unterstützung für Testamentsvollstrecker an. Sie klärt offene Rechtsfragen, begleitet bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten und hilft dabei, Konflikte mit den Erben zu vermeiden oder zu beseitigen. So kann die Aufgabe professionell und im Sinne des Erblassers erfüllt werden. Ferner können Haftungsrisiken und Haftungsfallen eliminiert werden.

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Vertretung von Erben und Vermächtnisnehmern

Es kann vorkommen, dass ein Testamentsvollstrecker seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt, seine Pflichten verletzt oder den Willen des Erblassers ersichtlich nicht umsetzt. In solchen Fällen benötigen Erben oder Vermächtnisnehmer kompetente rechtliche Unterstützung. Sabrina Bauroth vertritt Sie in solchen Fällen konsequent gegenüber dem Testamentsvollstrecker. Sie prüft mögliche Pflichtverletzungen des Testamentsvollstreckers, auch gegenüber dem Nachlass, setzt Ansprüche und Schadenersatzansprüche durch, um die Rechte der Begünstigten zu schützen.

Nutzen Sie die bundesweite Betreuung und Beratung durch moderne Kommunikationswege

Die Kanzlei von Sabrina Bauroth ist nicht nur in der Region Berlin-Brandenburg tätig. Die digitale Kommunikation ermöglicht es, auch komplexe Beratungsleistungen ortsunabhängig zu erbringen. Auch eine Betreuung „aus der Ferne” ist möglich und wird in der Kanzlei regelmäßig seit vielen Jahren praktiziert, vor allem durch volldigitale Abwicklung des Mandats und Videobesprechungen. Das ist besonders bei überregional verteilten Nachlässen oder wenn Erben in verschiedenen Bundesländern leben von großem Vorteil. Dadurch werden Reisezeiten verringert und der Fokus der anwaltlichen Leistungen bleibt da, wo er hingehört: bei den Mandanten.

Dank moderner Kommunikationswege können Beratungen und Abstimmungen effizient erfolgen, ohne dass ein persönliches Erscheinen in der Kanzlei zwingend notwendig ist. Somit stellen geografische Entfernungen kein Hindernis für eine professionelle Betreuung dar.

Vertrauliche und individuelle Beratung

Erbschaftsangelegenheiten betreffen oft sehr persönliche und sensible Informationen über Familienverhältnisse und Vermögenssituationen. Der Schutz dieser Informationen hat höchste Priorität und wird durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet. Alle Beratungen und Mandatsverhältnisse erfolgen bei Sabrina Bauroth selbstverständlich vertraulich. Mandanten profitieren von einer persönlichen Betreuung, die individuell auf die jeweilige Situation zugeschnitten ist. Diskretion und Verschwiegenheit haben dabei höchste Priorität.

Transparente Kostenstruktur

Die Kosten für alle Dienstleistungen werden im Mandat transparent kommuniziert und auch bereits im Vorfeld detailliert erläutert. Dadurch erhalten Mandanten eine klare Übersicht zu erwartender potenzieller Kosten - je nach Entwicklung des Mandats - und können fundierte Entscheidungen treffen. Versteckte Kosten, unerwartete Gebühren oder unangenehme Überraschungen sind ausgeschlossen.

Welche Vorteile bietet eine Testamentsvollstreckung durch Sabrina Bauroth?

Die Beauftragung einer zertifizierten Testamentsvollstreckerin wie Sabrina Bauroth bietet Erblassern und Erben eine einzigartige Sicherheit, die weit über herkömmliche Nachlassabwicklungen hinausgeht.

Zertifizierte Testamentsvollstreckerin mit besonderer Qualifikation

Sabrina Bauroth ist eine von bundesweit nur wenigen Rechtsanwältinnen, die den Titel „Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT e.V.)” führen dürfen. Diese Auszeichnung steht für geprüfte Fachkenntnisse, kontinuierliche Fortbildung und praktische Erfahrung auf höchstem Niveau. Mandanten profitieren somit von einer deutschlandweit anerkannten besonderen Qualifikation. Die beschriebene Doppelzertifizierung als Testamentsvollstreckerin (AGT e.V. und DVEV e.V.) sorgt dabei für noch größere, nach außen umfassend nachgewiesene Expertise.

Mann und Frau schütteln sich vor unscharfem Hintergrund die Hände

Große Erfahrung und Anerkennung durch Gerichte

Neben der Zertifizierung verfügt Sabrina Bauroth über langjährige praktische Erfahrung in der Nachlassabwicklung und Testamentsvollstreckung. Ihre Arbeit ist nicht nur in der Praxis, sondern auch von Gerichten anerkannt. Das gibt Mandanten die zusätzliche Sicherheit, dass ihr Nachlass professionell und rechtssicher betreut wird.

Sicherheit bei der Umsetzung des letzten Willens

Die wichtigste Aufgabe einer Testamentsvollstreckerin ist es, den letzten Willen des Erblassers zuverlässig umzusetzen. Durch die neutrale und fachkundige Begleitung von Sabrina Bauroth wird sichergestellt, dass die im Testament festgelegten Wünsche vollständig und korrekt erfüllt werden. Das schützt nicht nur den Nachlass, sondern auch den Familienfrieden.

Schutz vor Fehlern und Konflikten

Wer einen unerfahrenen Testamentsvollstrecker bestimmt, läuft Gefahr, dass Fehler passieren, Pflichten übersehen werden oder Konflikte zwischen den Erben eskalieren. Mit einer erfahrenen und zertifizierten Testamentsvollstreckerin wie Sabrina Bauroth vermeiden Sie diese Risiken. Sie sorgt dafür, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, und sorgt für neutrale, transparente und nachvollziehbare Kommunikation, sodass sich die Erben auf das Wesentliche konzentrieren können: die gemeinsame Trauer und den Erhalt familiärer Beziehungen.

Wie können Sie Sabrina Bauroth als Testamentsvollstreckerin beauftragen?

Wenn Sie sich dafür entscheiden, Sabrina Bauroth als Testamentsvollstreckerin einzusetzen, gewinnen Sie die Sicherheit einer professionellen und unabhängigen Nachlassabwicklung. Ihr letzter Wille wird zuverlässig umgesetzt, Ihr Vermögen geschützt und Ihre Erben werden von organisatorischen und rechtlichen Belastungen entlastet.

Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT e.V. und DVEV e.V.) steht Ihnen Rechtsanwältin Sabrina Bauroth bundesweit zur Verfügung. Dank moderner technischer Möglichkeiten ist eine persönliche Beratung sowohl vor Ort als auch unkompliziert aus der Ferne möglich. Alle Absprachen, auch zu Terminen mit Anwesenheitspflicht, erfolgen rechtzeitig und in klarer Absprache mit Ihnen.
Die Beratung und Vertretung erfolgen stets vertraulich, mandatsbezogen und mit der notwendigen Offenheit. Dazu gehört auch die ehrliche Aufklärung über Chancen und Risiken.

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Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und erfahren Sie, wie Sabrina Bauroth Sie im Bereich der Testamentsvollstreckung kompetent unterstützen kann. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt, und Sie können sich auf eine Betreuung mit höchster Professionalität und Sorgfalt verlassen.

Bilderquellennachweis: © shisuka, Africa images, Antonio_Diaz, Sarah Blocksidge, filmfoto, pixelshot –– Canva.com

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