Jeder Ratsuchende, der sich mit der Frage befasst, wie seine letztwillige Verfügung, d.h. sein Testament, aussehen soll, wird früher oder später mit der Problematik konfrontiert, ob eine Testamentsvollstreckung im konkreten Einzelfall sinnvoll ist. Doch um was handelt es sich bei einer solchen "Vollstreckung"?
Der Testamentsvollstrecker (oder die Testamentsvollstreckerin) ist der sogenannte "verlängerte Arm des Erblassers", d.h. er bzw. sie sorgt dafür, dass der letzte Wille des Verstorbenen auch tatsächlich so umgesetzt wird, wie es der Erblasser verfügt hat. Dies bietet sich vor allem bei hochstrittigen Familienverhältnissen an, bei denen nach dem Tod des Verfügenden die Ausführung des letzten Willens gefährdet sein könnte. Die Varianten der Testamentsvollstreckung sind dabei zahlreich. So kann beispielsweise durch den Testamentsvollstrecker sichergestellt werden, dass Vermögen in seiner Hand so lange verwahrt wird, bis die Kinder des Erblassers volljährig und damit verfügungsberechtigt über den Nachlass sind.
Eine Testamentsvollstreckung wird nur dann durchgeführt, wenn es der Erblasser in seinem Testament so festgelegt hat, so dass genau durchdacht werden sollte, in welchen Fällen sich eine Vollstreckung anbietet, vielleicht sogar dringend geboten ist.
Für alle Fragen zur Testamentsvollstreckung stehe ich Ihnen sehr gern zur Verfügung. Dies gilt sowohl für Personen, die in einer letztwilligen Verfügung als Testamentsvollstrecker eingesetzt wurden und rechtliche Fragen haben, als auch für diejenigen, die direkt oder indirekt von einer Testamentsvollstreckung betroffen sind (z.B. Erben oder Vermächtnisnehmer).
Aufgrund meiner Kenntnisse, juristischen und praktischen Erfahrungen sowie extensiver Weiterbildung auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung wurde mir im Jahr 2017 der Titel "Zertifizierte Testamentsvollstreckerin" von der Arbeitsgemeinschaft Vermögenssorge und Testamentsvollstreckung (AGT) e.V. verliehen. Im Jahr 2020 erfolgte durch den Vorstand der AGT e.V. meine Rezertifizierung, da ich die von mir geforderten Fortbildungspflichten vollumfänglich erfüllt hatte.
Die Zertifizierung war und ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft, die wiederum von bedeutender Expertise im Rahmen der Testamentsvollstreckung zeugen. Die Qualität dieses Zertifikates erkennt man zudem an der damit verbundenen Quantität: In Berlin und Brandenburg sind derzeit nur 38 AGT-zertifizierte Testamentsvollstrecker bzw. Testamentsvollstreckerinnen ansässig (Stand: 14.10.2023; siehe Testamentsvollstreckerliste der AGT e.V.). Das Oberlandesgericht Hamm sieht einen durch die AGT e.V. zertifizierten Testamentsvollstrecker zudem als höher qualifiziert auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung an als einen Fachanwalt für Erbrecht.
Entscheiden Sie sich dazu, mich als Testamentsvollstreckerin über Ihren Nachlass einzusetzen, gewinnen Sie die Sicherheit, die für eine professionelle Abwicklung und Betreuung Ihres Vermögens unbedingt notwendig ist, um Ihren letzten Willen so ideal wie möglich umzusetzen.
Im Rahmen der Bearbeitung Ihres Falles im Bereich der Testamentsvollstreckung bin ich gern bundesweit für Sie da. Durch die derzeitigen technischen Möglichkeiten ist auch eine Vertretung "aus der Ferne" mit keinerlei Einschränkungen verbunden und wurde von mir in vielen Mandaten bereits erfolgreich und ohne jegliche Qualitätseinbußen praktiziert. Alles Weitere, auch Termine mit Anwesenheitspflicht, werden rechtzeitig und konkret mit Ihnen abgesprochen. Meine Beratung und Vertretung Ihnen gegenüber erfolgt stets interessen- und mandatsgebunden, vertraulich und mit der notwendigen Ehrlichkeit und Transparenz, wozu auch die Aufklärung über Risiken gehört.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage und die Betreuung Ihres Falles zur Testamentsvollstreckung!