Unternehmensnachfolgeberatung

Wer nicht nur seine persönliche Rechtsnachfolge nach dem Tod, sondern auch den Fortbestand seines Unternehmens regeln und sichern möchte, bedarf besonderer erbrechtlicher Beratung. Nach Absolvierung eines hochspezialisierten Lehrgangs am Zentrum für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim e.V. (zentUma e.V.) wurde ich im Jahr 2021 zur zertifizierten Unternehmensnachfolgeberaterin ernannt. Die Befugnis zur Teilnahme am Lehrgang war an meine bereits zuvor vorhandene umfassende erbrechtliche Expertise geknüpft. Mit diesem profunden Fachwissen stehe ich Ihnen für Fragen im Zusammenhang mit der Vermögensnachfolge bei Unternehmen gern zur Verfügung.

In der Funktion als Unternehmensnachfolgeberaterin unterstütze ich Inhaber von Unternehmen aller Art (Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften) in erbrechtlicher Hinsicht, wobei vor allem gesellschaftsrechtliche Gestaltungen im Blick behalten werden. Gerade für mittelständische Unternehmen ist es von höchster Bedeutung, dass erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Regelungen im Detail verzahnt werden, damit nach dem Tod keine ungeplanten Überraschungen warten, die den Fortbestand der Firma gefährden. Auch Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten müssen stets in die Regelung des Unternehmertestaments einbezogen werden.

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Für die Beantwortung von Fragen zur Unternehmensnachfolgeberatung stehe ich Ihnen sehr gern zur Verfügung, bei Bedarf auch bundesweit. Dies gilt sowohl für Unternehmer selbst, die in einer letztwilligen Verfügung alles Wesentliche regeln wollen als auch für diejenigen, die direkt oder indirekt von einem Unternehmertestament und seinen Regelungen betroffen sind (z.B. Erben oder Vermächtnisnehmer).

Kontakt

Durch die derzeitigen technischen Möglichkeiten ist auch eine Vertretung "aus der Ferne" mit keinerlei Einschränkungen verbunden und wurde von mir in vielen Mandaten bereits erfolgreich und ohne jegliche Qualitätseinbußen praktiziert. Alles Weitere, auch Termine mit Anwesenheitspflicht, werden rechtzeitig und konkret mit Ihnen abgesprochen. Meine Beratung und Vertretung Ihnen gegenüber erfolgt stets interessen- und mandatsgebunden, vertraulich und mit der notwendigen Ehrlichkeit und Transparenz, wozu auch die Aufklärung über Risiken gehört.

Meine Kompetenzen auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge umfassen vor allem folgende Bereiche (Aufzählung nicht abschließend):

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Sabrina Bauroth
Rechtsanwältin / Legal Counsel / Barrister
Kontaktformular
  • Entwicklung und Gestaltung der optimalen erbrechtlichen Rechtsnachfolge des Unternehmers (Unternehmertestament, Erbvertrag, Schenkungen zu Lebzeiten, Testamentsvollstreckung)
  • Gestaltung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
  • Erarbeitung von Modellen zur vorweggenommenen Erbfolge (z.B. Schenkungen zu Lebzeiten zur optimalen Ausnutzung gesetzlicher Freibeträge)
  • Verzahnung von Erbrecht und Gesellschaftsrecht (Abstimmung von Regelungen im Gesellschaftsvertrag mit denjenigen im Testament)
  • Sicherstellung der Versorgung der Familie des Unternehmers
  • Vermeidung der Zersplitterung von Unternehmenswerten
  • steuerrechtliche Optimierung (in Zusammenarbeit mit Steuerberater Holger Treptow in Berlin)
  • Beratung von Betroffenen (z.B. Erbe und Vermächtnisnehmer) nach dem Erbfall (Analyse der letztwilligen Verfügung des Unternehmers, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Abfindung von Unternehmensanteilen und deren Durchsetzung, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen)
  • Verfahrens- und Prozessführung vor allen deutschen Gerichten

Ich freue mich auf Ihre Anfrage und die Betreuung Ihres Falles zur Unternehmensnachfolge!

Rechtsanwältin Sabrina Bauroth hat 4,65 von 5 Sternen 55 Bewertungen auf ProvenExpert.com

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