Die juristischen Schwierigkeiten bei der Gestaltung von Nachlassregelungen und der Abwicklung von Nachlässen kann nur ein Spezialist durch entsprechende Formulierung, Beratung und Vertretung lösen.
Daher stehe ich Ihnen für alle erbrechtlichen Fragen gern zur Verfügung.
Nicht nur in den Medien ist der Begriff des demographischen Wandels in aller Munde. Er bewirkt, dass in Deutschland jährlich erhebliche Vermögenssummen umverteilt werden, was Konflikte zwischen den Erben oder anderen Berechtigten entfachen kann. Unkenntnis des Erblassers über die Anforderungen an ein Testament und die daraus folgende Unwirksamkeit des letzten Willens verursachen oft langjährige Auseinandersetzungen, die der Verstorbene gerade vermeiden wollte. Die juristischen Schwierigkeiten bei der Gestaltung von Nachlassregelungen kann nur ein Spezialist durch entsprechende Formulierung lösen. Daher stehe ich Ihnen für alle erbrechtlichen Fragen gern zur Verfügung.
Als im Erbrecht erfahrene Ansprechpartnerin in Berlin-Prenzlauer Berg, aber auch im Gesamtraum Berlin-Brandenburg und sogar bundesweit und international unterstütze ich Sie in allen Angelegenheiten zur Nachlassplanung und Gestaltung der Vermögensnachfolge, aber auch dann, wenn es um die Nachlassabwicklung nach einem Todesfall geht.
Zu den typischen bzw. klassischen Bereich des Erbrechts zählen vor allem:
Bei diesen Punkten handelt es sich lediglich um eine beispielhafte Aufzählung der prominentesten Bereiche des Erbrechts, jedoch besteht dieses aus zahlreichen Detailfragen, die sich stets nach dem konkreten Einzelfall richten.
Daher gilt: Wenn Sie Hilfe oder Unterstützung bei der Klärung erbrechtlicher Fragen benötigen, sprechen Sie mich an. Ich bin gerne für Sie da.
Internationales Erbrecht / Schottisches und englisches Erbrecht
Kommen andere Staaten bei der Beurteilung der erbrechtlichen Lage ins Spiel, wird die ganze Situation ungleich schwieriger. Grund dafür ist, dass jedes Land seine eigene Erbordnung hat, die oft mit den deutschen Regelungen kollidiert. Wenn der Verstorbene, dessen Vermögen aufgeteilt werden soll, eine Ferienwohnung und eine Yacht in Frankreich, ein Grundstück in Wales und ein Bankkonto in der Schweiz hatte, ist die Materie des internationalen Erbrechts betroffen. Besondere Brisanz erhält dieses Rechtsgebiet durch die EU-Erbrechtsverordnung, die für Erbfälle mit europäischem Bezug seit dem 17.08.2015 besondere Bedeutung hat.
Für die Abwicklung dieser Erbfälle stehe ich Ihnen gern zur Verfügung, insbesondere bei internationalen erbrechtlichen Mandaten mit Bezug zu Schottland bzw. England und Wales. Durch meine Erfahrungen mit den Rechtssystemen der genannten Regionen sowie meine Kenntnisse der englischen Sprache auf muttersprachlichem Niveau kann ich Sie optimal unterstützen und damit z.B. auch konkrete erbrechtliche Informationen in Großbritannien einholen.
Im Rahmen der Bearbeitung Ihres Falles im Erbrecht bin ich gern bundesweit für Sie da. Durch die derzeitigen technischen Möglichkeiten ist auch eine Vertretung "aus der Ferne" mit keinerlei Einschränkungen verbunden und wurde von mir in vielen Mandaten bereits erfolgreich und ohne jegliche Qualitätseinbußen praktiziert. Alles Weitere, auch Termine mit Anwesenheitspflicht, werden rechtzeitig und konkret mit Ihnen abgesprochen. Meine Beratung und Vertretung Ihnen gegenüber erfolgt stets interessen- und mandatsgebunden, vertraulich und mit der notwendigen Ehrlichkeit und Transparenz, wozu auch die Aufklärung über Risiken gehört.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage und die Betreuung Ihres Falles im Erbrecht!
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