Ich unterstütze sowohl Grundstücksnutzer als auch -eigentümer mit Fachwissen und Verständnis bei allen Fragen der Schuldrechtsanpassung.
Ein bedeutendes Tätigkeitsgebiet meiner Kanzlei betrifft die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nutzungsverträgen über Erholungsgrundstücke, die vor der deutschen Einheit (03.10.1990) meist zwischen DDR-Behörden und privaten Personen abgeschlossen wurden. Diese Verträge unterliegen in den meisten Fällen dem nach der Wiedervereinigung erlassenen Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) als Überleitungsrecht.
Vor allem Probleme rund um Entschädigungszahlungen bzw. Abrisskosten für Bungalows (Wochenendhäuser) und Erhöhungen des Nutzungsentgelts werfen seit dem Wegfall des Kündigungsschutzes nach dem 03.10.2015 immer wieder Fragen auf, die nur durch einen mit der komplexen Materie vertrauten Juristen kompetent beantwortet werden können. Die oft noch nicht durch die Rechtsprechung erschlossenen Untiefen des SchuldRAnpG stellen sowohl Nutzer als auch Eigentümer der genannten Grundstücke vor Probleme, die ohne das entsprechende rechtliche Hintergrundwissen faktisch nicht erfolgreich zu handhaben sind. Idealerweise ist eine gütliche Einigung, nicht selten aber auch eine gerichtliche Klärung angezeigt. Für beides benötigt der jeweilige Mandant einen Anwalt mit Sachverstand, aber auch mit Einfühlungsvermögen und Kenntnissen zu den bis zum 03.10.1990 existenten beiden deutschen Staaten. Beides stelle ich meinen Klienten zur Verfügung.
Ich unterstütze sowohl Grundstücksnutzer als auch -eigentümer mit Fachwissen und Verständnis bei allen Fragen der Schuldrechtsanpassung. Dies betrifft vor allem die folgenden praxisrelevanten Bereiche:
Im Rahmen der Bearbeitung Ihres speziellen Falles im DDR-Überleitungsrecht bin ich gern bundesweit für Sie da. Durch die derzeitigen technischen Möglichkeiten ist auch eine Vertretung "aus der Ferne" mit keinerlei Einschränkungen verbunden und wurde von mir in vielen Mandaten bereits erfolgreich und ohne jegliche Qualitätseinbußen praktiziert. Alles Weitere, auch Termine mit Anwesenheitspflicht, werden rechtzeitig und konkret mit Ihnen abgesprochen. Meine Beratung und Vertretung Ihnen gegenüber erfolgt stets interessen- und mandatsgebunden, vertraulich und mit der notwendigen Ehrlichkeit und Transparenz, wozu auch die Aufklärung über Risiken gehört. Vor diesem Hintergrund vertrete ich sowohl Mieter bzw. Pächter als auch Grundstückseigentümer.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage und die Betreuung Ihres Falles zum DDR-Überleitungsrecht und Schuldrechtsanpassungsgesetz!
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